Düsseldorf. Der Gottesdienst zum Jahresabschluss 2017 und der erste Gottesdienst im neuen Jahr werden nach einem Beschluss der Bezirksapostel erstmalig jeweils sonntags gefeiert.
Die neue Ordnung der Gottesdienste gilt ab dem Jahreswechsel 2017/2018. Vorrangiges Motiv für die Neuregelung ist der Gedanke, den Sonntag als Gottesdiensttag in den Mittelpunkt der Gläubigen zu stellen. Sowohl Silvester als auch Neujahr sind keine Feiertage im Kirchenkalender. So soll der letzte Gottesdienst am letzten Sonntag des Jahres und nicht an Silvester gefeiert werden. Der erste Gottesdienst im neuen Jahr soll ebenfalls an einem Sonntag und nicht an einem Neujahrstag stattfinden.
Ausnahmen von der Regel
Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, etwa wenn Silvester auf einem Sonntag liegt, wie in diesem Jahr. Der erste Gottesdienst im neuen Jahr findet folglich am Sonntag, den 7. Januar 2018 statt. Fällt Weihnachten auf einen Samstag oder Sonntag findet der Gottesdienst zum Jahresabschluss wie bisher am 31. Dezember statt. Das ist das nächste Mal beim Jahreswechsel 2021/2022 der Fall.
Zielsetzung des Beschlusses aus der internationalen Bezirksapostelversammlung war es, eine möglichst einheitliche Regelung für die Gesamtkirche zu gestalten. In vielen Ländern dieser Welt ist Silvester ein ganz normaler Arbeitstag. In Südafrika etwa hat sich die „Sonntagsregel“ seit langem bewährt. Der Jahresabschluss wird am letzten Sonntag und der Beginn des neuen Jahres am ersten Sonntag mit einem Gottesdienst gefeiert. Diese Regelung besteht auch teilweise in Asien und Südamerika.
Der Beschluss der europäischen Bezirksapostelversammlung lautet im Original:
„Nach eingehender Beratung der Bezirksapostel wurde die Gottesdienstordnung für Europa ab dem Jahreswechsel 2017/2018 wie folgt beschlossen: Wenn der Weihnachtsgottesdienst auf einen Samstag oder Sonntag fällt, findet der Jahresabschluss-Gottesdienst am 31.12 statt, ansonsten findet er am letzten Sonntag des Jahres statt. Der Gottesdienst zum Jahresanfang (d.h. der erste Gottesdienst im neuen Jahr) soll zukünftig am ersten Sonntag im neuen Jahr stattfinden. Die Gottesdienstzeit wird jeweils von den Bezirksaposteln festgelegt.“
Quelle: www.nak.org
25. Dezember 2017
Text:
Jörg Rüssing
Fotos:
Louis-René Pieper
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