Kaarst. Zum letzen Mal versammelten sich am Sonntag, 23. Juni 2013, die Mitglieder der beiden fusionierten Gemeinden aus Kaarst und Neuss zu einem Gottesdienst in der Kaarster Kirche. Nach der Profanierung des Kirchengebäudes durch Bischof Ralf Flore blickten die Besucher auf 33 Jahre Gemeindeleben zurück.
An diesem Sonntag hatten die ehemaligen Gemeindemitglieder aus Kaarst die Möglichkeit, sich von ihrer Kirche und der langjährigen Versammlungsstätte zu verabschieden. Nach dem Rückblick der beiden ehemaligen Vorsteher tauschten die Glaubensgeschwister ihre Erinnerungen und Erlebnisse bei einem Imbiss in der Kirche aus.
Letzte Predigt
Vor zwei Jahren erfolgte die Zusammenlegung der beiden Gemeinden Kaarst und Neuss. Künftig dient die Kirche in Neuss den Mitgliedern beider Gemeinden als gemeinsames Gotteshaus und Versammlungsstätte.
Den letzen Gottesdienst hielt der Bischof des neuapostolischen Kirchenbezirkes Düsseldorf, Ralf Flore. Als Grundlage für seine Predigt wählte er den 37. Vers aus dem 6. Kapitel des Johannes-Evangeliums aus: „Alles, was mir mein Vater gibt, das kommt zu mir; und wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen.“
Raum für Rückblicke
Im weiteren Verlauf des Gottesdienstes bat der Bischof zunächst den Gemeindevorsteher, Evangelist Detlef Milkereit, und dann den ehemaligen Vorsteher der Gemeinde Kaarst, Priester Rainer Hepp, einige Worte an die Gottesdienstbesucher zu richten. Nach der Feier des Heiligen Abendmahles führte der Bischof die Profanierung (siehe Stichwort) des Kirchengebäudes durch.
Anschließend gaben die ehemaligen Vorsteher der Gemeinde Kaarst, Priester im Ruhestand Wilfried Binder und Priester Rainer Hepp den Anwesenden noch einen kurzen aber interessanten Rückblick auf 33 Jahre Kaarster Gemeinde- und Kirchengeschichte. Bei einem Imbiss führten anschließend die Gemeindemitglieder einen regen Gedankenaustausch.
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Stichwort: Profanierung
Eine Profanierung eines Kirchengebäudes ist durchzuführen, wenn die kirchliche Nutzung (Gottesdienst) beendet wird. Die Gründe können beispielsweise durch einen notwendigen Abriss oder durch eine Nutzenänderung des Kirchengebäudes gegeben sein. Die Profanierung wird auch als Entweihung bezeichnet und ist somit das Gegenteil zur Weihe der Versammlungsstätte als Gotteshaus.
Die Profanierung folgt in der Regel auf den letzten Gottesdienst und findet in der betroffenen Kirche statt. Die Kirche gilt nach der Profanierung nicht mehr als geheiligter Raum für Gottesdienste, sondern als gewöhnliches Gebäude (vgl. Wikipedia.org).
26. Juni 2013
Text:
Text: Hildegard und Gerhard Balzer/Jörg Rüssing; Fotos: Hildegard und Gerhard Balzer
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