Düsseldorf. Gottesdienste in den Gemeinden gibt es bis mindestens Pfingsten 2020 nicht. Die Gebietskirchenleitung arbeitet an neuen Lösungen neben den bekannten Online-Übertragungsgottesdiensten.
Seit dem 16. März gilt für alle Gebietskirchen in Deutschland eine Aussetzung von Gottesdiensten und Aktivitäten auf Gemeindeebene. Stattdessen finden aufgrund der Corona-Pandemie Video-Gottesdienste statt, die über IP-TV, YouTube und Telefonübertragung verfolgt werden können. Inzwischen deutet sich an, dass es nach und nach Lockerungen der landesweiten Kontaktverbote geben könnte. Um auf diese neuen Regelungen bestmöglich vorbereitet zu sein, arbeitet die Leitung der Gebietskirche Westdeutschland bereits an möglichen Angeboten, die in Kraft treten können, sobald gesetzliche Bestimmungen dies ermöglichen. Hierfür arbeitet das Team rund um Bezirksapostel Rainer Storck eng mit den anderen europäischen Bezirksaposteln zusammen. Größte Bedeutung haben dabei die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln, deren Einhaltung gegeben sein muss.
Eines scheint jedoch klar: Eine direkte Rückkehr zum "normalen Leben" wird es nicht geben. Über einen gewissen Zeitraum hinweg möchte die Kirche daher parallel zu den Gemeindegottesdiensten weiterhin Online-Übertragungen und Telefongottesdienste anbieten, damit auch Glaubensgeschwister aus den Risikogruppen weiterhin gut betreut werden können. Zudem kann die Kirche keine allgemeingültige Regelung erlassen, da jedes Land (und in Deutschland teilweise auch noch jedes Bundesland) andere Regelungen erlässt. So wird es in betreuten Ländern unserer Gebietskirche, beispielsweise in Frankreich und Teilen Afrikas, noch auf lange Zeit unmöglich sein, die Gemeinden zu besuchen.
Wann genau in Deutschland der Besuch von Gottesdiensten und anderen Gemeindeveranstaltungen wieder möglich sein wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Vermutlich beginnen diese aber erst einmal nur in Kirchengebäuden, die durch Teilnahmebeschränkung und die Wahrung der Abstandsregeln einen geordneten Gottesdienstablauf gewährleisten können. Möglicherweise bedeutet dies, dass mehrere Gottesdienste hintereinander pro Sonntag angeboten werden müssen. Das weitere Vorgehen regelt der jeweilige Bezirksapostel passend zu den geltenden gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Region. Die Neuapostolische Kirche legt es aber Gemeindemitgliedern mit geschwächtem Immunsystem, Vorerkrankungen an Lunge und Herz sowie mit Krankheitssymptomen nahe, auf Gottesdienstbesuche bis auf weiteres zu verzichten.
Bis auf Weiteres gibt es weiterhin die bereits bekannten Online-Übertragungsgottesdienste. Für die Kirchenmitglieder und interessierte Gäste aus dem Bereich Westdeutschland werden diese zentralen Gottesdienste jeden Sonntag um 10:00 Uhr in der Kirchenverwaltung in Dortmund gehalten und über IP-TV, YouTube und Telefonkonferenzen zu den Geschwistern übertragen. Diese Gottesdienste finden zwar mit Sündenvergebung, jedoch ohne Feier des heiligen Abendmahls statt.
Hier kommen Sie zum Videoportal für die Übertragungsgottesdienste in Westdeutschland.
Da in den Gemeindegebäuden aktuell keinerlei Versammlungen stattfinden dürfen, verlegt man bis mindestens Pfingsten 2020 auch alle Trauerfeiern ausschließlich auf Friedhöfe oder in Krematorien. Dringende Seelsorgebesuche dürfen in geeignetem Maße stattfinden, beispielsweise an Sterbebetten.
Aktuelle Informationen zu den Beschlüssen der europäischen Bezirksapostel sind hier zusammengefasst:
5. Mai 2020
Text:
Matthias Kierse
Fotos:
NAK NRW